Impressum
Dienst-Anbieter dieser Website ist der Kamp-Lintforter Karnevalsverein 1979 e.V. (KKV), vertreten durch seine Geschäftsführerin, Steffi Braun, die auch inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV ist.
Alle auf dieser Website angebotenen Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des KKV weder ganz noch teilweise gespeichert, kopiert oder weitergegeben werden.
Die verwendeten Fotos, Zeichnungen und Grafiken des Internet-Dienstes unterliegen dem Copyright des KKV oder der jeweiligen Foto-Agentur. Trotz aller Bemühungen um Konsistenz, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen übernimmt der KKV keinerlei Gewährleistung für die Inhalte dieser Website.
Wir machen AUSDRÜCKLICH darauf Aufmerksam, dass der KKV Fotos macht und diese eventuell auf der Homepage veröffentlicht werden.
Die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung ist zulässig, wenn der Abgebildete darin eingewilligt hat (s. Gesetzestext § 22 KunstUrhG).
Die Einwilligung kann ausdrücklich oder konkludent (schlüssiges Handeln = stillschweigend, z. B. durch Posieren vor dem Fotografen; Wissen das Fotografiert wird) erteilt werden. Für Minderjährige und geistig Behinderte müssen deren gesetzliche Vertreter (z. B. Eltern) einwilligen.
Eine Einwilligung ist als sog. Willenserklärung grundsätzlich unwiderruflich, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Einwilligung über deren Konsequenzen im Klaren waren. Andernfalls können Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Sie müssen aber im Streitfall beweisen, dass man Sie nicht vollständig informiert hat oder Sie sich geirrt haben!
Das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es dann folgend auch zu veröffentlichen, ist in der öffentlichen Sphäre anders als in der privaten und intimen Sphäre nicht verboten. Jedoch kann der Fotografierte Löschung des Bildes verlangen, wenn er Anlass zur Sorge hat, die Veröffentlichung könne unmittelbar bevorstehen, etwa im Wiederholungsfall.
Auszug aus dem Kunsturhebergesetz
§23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Quelle: http://www.anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html